Beim Ausbruch des neuen europäischen Krieges hat der Bundesrat, gestützt auf die Beschlüsse der Bundesversammlung, den fremden Mächten zur Kenntnis gebracht, «dass die Schweizerische Eidgenossenschaft mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln die Unverletzlichkeit ihres Gebietes und die Neutralität [. . .] aufrechterhalten und wahren werde». Das Aufgebot der Grenzschutztruppen und kurz darauf die allgemeine Mobilmachung der Armee bekräftigten den in der Botschaft des Bundesrates vom 30. August ausgedrückten schweizerische Willen, «die Unabhängigkeit, Unversehrtheit und Sicherheit des Vaterlandes gegen jeden fremden Angriff, komme er, woher immer, mit allen Mitteln zu schütz ...