Die Frage, ob der EU-Anschlussvertrag dem Ständemehr unterstellt werden darf, kann, soll oder doch muss, ist zur nicht mehr nachvollziehbaren juristischen Rabulistik verkommen. Fürs Ergebnis spielt die Antwort zwar kaum die entscheidende Rolle; die Einwicklung der Schweiz in von Brüssel diktierte Rechtsordnungen dürfte auch keine Mehrheit der Volksstimmen erreichen und scheitern. Politisch und langfristig geht es den Neinsagern um Grundsätzliches und Gefährlicheres. Sie wollen die Kraft der Kantone weiter brechen und die Berner Zentrale als vor allem aussenpolitisch magistral und ungehemmt führende und entscheidende Gewalt etablieren: ein Verrat an der Geschichte der Eidgenossen ...