Der Verdacht ist gravierend: Haben die Zürcher Strafverfolgungsbehörden Roland Nef protegiert? Tatsache ist: Wäre es nach der Staatsanwaltschaft gegangen, wäre das Verfahren gegen den vormaligen Brigadier sang- und klanglos archiviert worden. Dann wären dessen aktenkundige Stalking- und Sexattacken nie publik geworden, und die Schweiz hätte wohl heute noch einen psychisch schwer angeschlagenen Mann als höchsten Chef der Armee. Umstritten ist, ob die mit einem Schmerzensgeld an das Opfer erkaufte Einstellung des Strafverfahrens gegen Nef noch im Rahmen der Legalität war.
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hat bis jetzt wenig getan, um den hässlichen Verdacht zu klären. Im Gegentei ...