Längst hat das seit 2003 (!) schwelende Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen den Bankier Oskar Holenweger das Stadium der Farce verlassen. Es ist zum Dauerskandal geworden, der von der Bundesanwaltschaft mit Kniffen prolongiert und so, von Akt zu Akt, in seiner Ungeheuerlichkeit noch gesteigert wird. So hat die Behörde am 17. Februar 2011 das Begehren gestellt, Bundesstrafrichter ÂPeter Popp (CVP), der als Vorsitzender eines Dreiergremiums den Fall im April endlich hatte zum Abschluss bringen wollen, sei von Âseinem Posten zu entfernen – wegen Befangenheit.
Der Antrag ist juristisch ein böser Witz, aber politisch ein effektives Manöver. Gelingt es Bundesanwalt Erwin Beyeler (FDP) ...