Was Trottinett-Fahren mit Kiffen gemeinsam hat, das Abtreibungsverbot mit der Dienstpflicht und Schwarzarbeit mit Sterbehilfe: Ziviler Ungehorsam muss sein.
Mittwoch, 15. Mai. Der Bundesrat erlässt eine neue Vorschrift, von der jedes Kind weiss, dass sie nicht eingehalten wird. Inlineskater oder Trottinettler müssten auf Trottoirs künftig den Fussgängern «Vortritt gewähren», ansonsten sie mit dreissig Franken Busse bestraft werden.
So steht es jedenfalls geschrieben in Artikel 50a, Absatz2 der frisch ergänzten Verkehrsregelnverordnung samt Anhang1, Artikel1. Doch Bussen dürften so selten verteilt werden wie für den Normalfall, dass ein Erwachsener bei Rot über den Fussgängerstrei ...