Herr Nay, wenn es nach Ihnen ginge, dürften wir am 1.Juni nicht über die EinbürgerungsÂinitiative abstimmen, weil die Vorlage gegen die Verfassung verstosse. In einem Büchlein, das die Gegner der Vorlage herausgegeben haben, drohen Sie mit einem Gang nach Strassburg, falls das Volk mit Ja stimmen würde.Beides stimmt doch in keiner Weise. Weil die Initiative nicht für ungültig erklärt werden konnte, liegt es nun in der Verantwortung der Stimmberechtigten, einen Widerspruch innerhalb der Bundesverfassung sowie eine Verletzung der Menschenrechtskonvention zu verhindern. Darauf will ich aufmerksam machen. Es ist auch die Kernfrage der Abstimmung.
Bundesrat und Parlament vertraten die A ...