In Genf gab es einen Verein mit Namen ÂRhino. Sein Vereinszweck: illegale Hausbesetzungen. Im Jahre 1988 besetzte er mehrere leerstehende Häuser. Deren Eigentümer verlangten die polizeiliche Räumung. Doch der dafür zuständige Generalstaatsanwalt weiÂgerte sich jahrelang, die gerichtlich angeordnete Räumung durchzuführen. Auch ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtes hat er Âignoriert. Erst im Jahre 2005 (!) wurde die Räumung endlich vorgenommen.
In der Schweiz besteht ein liberales Vereinsrecht. Die Gründung eines Vereins ist sehr einfach. Der Vereinszweck kann politisch, reliÂgiös, wissenschaftlich, künstlerisch, wohltätig oder gesellig sein. Aber eine selbstverständli ...