Die superprovisorische Verfügung der Zürcher Ersatzrichterin Seraina Fürst traf am 27. März nach der Mittagspause auf der Redaktion ein, zuerst per Fax und hernach per Kurier, ohne Vorankündigung. Die Ersatzrichterin untersagte der Weltwoche «mit sofortiger Wirkung und unter Androhung von Bestrafung [. . .], über die Beziehung des Gesuchstellers zu seinem ausserehelichen Sohn und/oder dessen Mutter zu berichten, soweit dies XXXXXX, XXXXXX und XXXXXX Fragen und XXXXXX betrifft». Es ging um den Walliser Staatsrat Christophe Darbellay (CVP).
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