J. M. kam vor rund zehn Jahren als Asylbewerber in die Schweiz. Bald begann er als Kleindealer in den Gassen einer mittelgrossen Schweizer Stadt sein Geld zu verdienen. Mit seiner Laufbahn ging es rasch aufwärts, auch sein Aufenthaltsstatus verbesserte sich. J. M., damals Mitte zwanzig, heiratete eine Prostituierte. Die gebürtige Thailänderin war zwar dreissig Jahre älter als er, aber sie besass einen Schweizer Pass. So erhielt J. M. eine sogenannte B-Bewilligung, also eine Aufenthaltsgenehmigung für Bürger aus Drittstaaten. Eine offizielle Erwerbstätigkeit ist nicht Voraussetzung für den Erhalt eines solchen Titels.
Um die B-Bewilligung zu bekommen, musste J. M. seinen Pass ...