Es ist eine mittlere familienrechtliche Revolution, die jüngst stattgefunden hat, ohne grosse Wellen zu werfen oder Widerstand zu provozieren. Die Rede ist vom neuen Kinderunterhaltsrecht, das Anfang Jahr in Kraft getreten ist und die Betreuung und finanzielle Sicherheit eines Kindes regelt, wenn Mutter und ÂVater kein Paar sind. Das Spezielle an den neuen Regeln ist: Der Zivilstand der Eltern spielt keine Rolle mehr, alle Kinder haben denselben Anspruch auf Unterhalt, egal, ob Mutter und Vater miteinander verheiratet waren oder nicht. Das tönt vernünftig, zumal die Zahl der unehelichen Geburten seit Jahren stetig steigt und von den heute geborenen Kindern bereits knapp 25 Prozent von u ...