Vor bald drei Jahren hat eine Mehrheit der Kantone und Stimmbürger beschlossen, die Masseneinwanderungsinitiative anzunehmen. Die zentralen Forderungen dieses Volksbegehrens waren unmissverständlich: Die Schweiz soll ihre Zuwanderung wieder eigenständig steuern. Als Instrumente wurden in die Verfassung geschrieben: Höchstzahlen und Kontingente unter Einbezug anerkannter Flüchtlinge; eine Bevorzugung von Schweizerinnen und Schweizern bei der Stellensuche; Einschränkungen beim Bezug von Sozialleistungen. Verfassungsartikel 121a verbietet schliesslich die Unterzeichnung von völkerrechtlichen Verträgen, die diesen Bestimmungen zuwiderlaufen.
Von diesem glasklar verabschiedeten Volkswill ...