Soll sich die Schweiz in bilateralen Streitfragen mit der EU dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) unterwerfen, wie dies Bundesrat Didier Burkhalter vorschlägt? Oder wäre es ratsam, die Gerichtshöfe der Efta im Rahmen des EWR vorzuziehen, wie dies der Jurist und Efta-Richter Carl Baudenbacher für sinnvoll hält? Beides ist der falsche Weg. Als souveräner Staat steht die Schweiz im Grunde nur unter der Autorität ihrer eigenen Gerichte. Recht ist, was der Schweizer Souverän – Volk und Stände – als Recht setzt und als solches anerkennt. Die Diskussion darüber, welchen fremden Richtern sich die Schweiz eher unterstellen soll (EuGH oder Efta), steht quer zur Existenz einer Wille ...