Über die Hälfte der Ärzte schreiben gemäss einer deutschen Umfrage Patienten auf deren Wunsch hin ab und zu krank, obwohl kein klarer Befund vorliegt. In der Schweiz dürfte es nicht anders sein: «Krankfeiern» (strafrechtlich gesehen handelt es sich um Betrug) gilt in weiten Kreisen als eine Art Menschenrecht. Wehe, wenn sich ein Arbeitgeber gegen den Missbrauch wehrt, der für kleine Firmen zu einer Belastung werden kann. Weltwoche-Redaktor Alex Baur erzählt den Fall einer Privatschule, die ein paar Lehrer verzeigte, die während Monaten auf Kosten ihrer Kollegen blaugemacht hatten. Die Strafuntersuchung förderte haarsträubende Sitten und Gebräuche zutage. Doch die Rache der Ertap ...