In den 1990er Jahren verzichteten einzelne konservative Strafrichter bewusst darauf, auch bei schweren Straftaten eine Landesverweisung zu verhängen. Die Erfahrung hatte gezeigt, dass die Sozialarbeiter und Bewährungshelfer des Justizvollzugs immer einen Weg fanden, eine Ausweisung unter dem Titel der «Resozialisierung» zu umgehen. Wenn aber das Gericht keinen Landesverweis verfügte, konnte die Fremdenpolizei in eigener Kompetenz entscheiden und machte in der Regel kurzen Prozess. Sobald der ausländische Täter seine Strafe verbüsst hatte, liessen sie ihn formlos ausschaffen. Auf den Punkt gebracht: Die Strafrichter hebelten mit einem Trick das ...