Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat Schweizer Recht verletzt, als sie am 18. Februar 2009 die UBS anwies, den US-Behörden 285 Kundendossiers zu übergeben. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht mit Datum vom 8. Januar 2010. Allerdings handelte die Finma nicht aus eigenem Antrieb; sie wurde – auf Antrag von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz (FDP) – vom Bundesrat dazu gedrängt, die illegale Aktion durchzuführen. Die Weltwoche hatte diese Transaktion bereits im Februar 2009 als eindeutig unrechtmässig eingestuft und auf die gravierenden Folgen dieses Coups hingewiesen. Zur Rekapitulation des Ablaufs der illegalen Datentransfers und zur Wertung des ...