Liebe Leser in der fernen Schweiz, erlauben Sie mir bitte, Ihre Fantasie auf die Probe zu stellen. Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Ein hoher kirchlicher Würdenträger setzt sich nach einem opulenten Abendmahl an das Steuer seines Wagens und fährt los. Es ist schon spät, und er möchte schnell nach Hause, weil er am nächsten Morgen einen wichtigen Termin hat. Gegen 23 Uhr fährt er bei Rot über eine Ampel und wird von der Polizei gestoppt. Die Blutprobe ergibt eine Blutalkoholkonzentration von 1,54 Promille. Drei Tage nach dem Vorfall tritt der Würdenträger von seinen Ämtern zurück, spricht von einem «schlimmen Fehler», den er «zutiefst bedauert». Einen Strafbefehl der Sta ...