Man stelle sich vor, die drei Düsseldorfer Steuerfahnder, die von der Bundesanwaltschaft in Bern der Wirtschaftsspionage beschuldigt werden, würden sich in der Schweiz stellen. Man würde sie wohl verhaften, wohl oder übel, und nach einer unergiebigen Befragung mutmasslich schnell wieder laufen Âlassen. Denn die Verhaftung des Trios war kaum das Ziel der Haftbefehle. Sonst hätte man diese nicht so platziert, dass die Betroffenen als Erste davon erfuhren.
Offensichtlich will Bern eine Eskalation des Steuerstreites vermeiden. Dabei geht es immerhin um ein vermeintlich befreundetes Nachbarland, das Schweizer Bankangestellte gezielt korrumpierte und zum Rechtsbruch anstiftete. Doch der Aff ...