Auf Not- und Dringlichkeitsrecht wurden namentlich in den 1930ern, den Krisenjahren, Ein- und Übergriffe des Bundes gestützt, die heute unglaublich anmuten. Der bekannteste Fall ist das Filialeröffnungsverbot von 1933. Eine grosse Koalition aus Bauern, Gewerblern, Konsumgüterindustrie und der Linken (die damals eng mit den Konsumgenossenschaften verbunden war) machte den rechtsstaatlichen Skandal unter dem Vorwand des Schutzes des kleinen Detailhandels möglich. Getroffen wurden gleich zwei ebenso tüchtige wie verhasste Konkurrenten der Kleinhändler: die hauptsächlich von Juden geführten Warenhäuser mit ihrem professionellen, internationalen Einkauf – und G ...