In Deutschland haben bereits mehr als ein Dutzend Verwaltungsgerichte Abschiebungen von Asylanten nach Italien gestoppt. Die Richter begründen ihre Entscheidung mit den «Mindestnormen» für Flüchtlinge, die «in Italien in grossen ÂTeilen nicht erfüllt» würden. Solange die Migranten dort «auf den Strassen, in besetzten Häusern oder in Hüttendörfern» leben müssten, dürfe Deutschland seine Asylanten nicht nach Rom zurückbefördern – obwohl gemäss Dublin-Abkommen Italien für sie zuständig wäre.
Damit haben die deutschen Gerichte das europäische Flüchtlingssystem einmal mehr ausser Kraft gesetzt. Mit den gleichen Argumenten hatten sie bereits Anfang Jahr die Rückschaffu ...