Wer entscheidet über eine ordentliche Einbürgerung, also über die Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht? Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtes (1D–6/2011 vom 12. 6. 2012) stellt sich die Frage, ob das Schweizer Bürgerrecht in Zukunft durch die Gerichte, letztinstanzlich also durch das Bundesgericht, erteilt werden wird. Damit würden Gemeindeversammlungen, die heute in einigen Kantonen für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig sind, entmachtet und unter Kuratel der Justiz gestellt. Eine solche Entwicklung liegt durchaus auf der Linie, die das Bundesgericht vor neun Jahren durch einen juristischen Staatsstreich eingeleitet hat. Und sie entspricht, wenn man an ...