Nicht nur ausländische, sondern auch schweizerische Akteure sollen sich in unserem Land ungehindert und frei äussern können. Selbstverständlich ist dieses Grundrecht bei weitem nicht.
Soll der türkische Aussenminister Cavusoglu in der Schweiz für die von seinem Präsidenten Erdogan angestrebte Verfassungsreform werben dürfen? Während die Zürcher Regierung starke Bedenken äusserte, positionierte sich Aussenminister Didier Burkhalter konträr. Die verfassungsmässigen Grundrechte – freie Meinungsäusserung, Versammlungsfreiheit – seien höher zu gewichten als allfällige Sicherheitsbedenken.
Diese Güterabwägung ist heikel. Zwar ist der Kerngehalt der Grundrechte unantastb ...