Die Pro Litteris ist bei KMU ähnlich unbeliebt wie die Billag bei der Bevölkerung. Ab einer gewissen Grösse ist jedes Unternehmen, das über ein Computernetzwerk oder einen Kopierer verfügt, dazu verpflichtet, der Verwertungsgesellschaft eine pauschale Gebühr abzuliefern. Wer nicht bezahlt, wird erst rüde abgemahnt, später gebüsst. Mit dem Geld soll das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken wie Büchern oder Zeitungsartikeln abgegolten werden. Nur: Bezahlen muss auch, wer gar nie urheberrechtlich geschütztes Material kopiert. Das Vorgehen hat damit tatsächlich eine ge- wisse Ähnlichkeit mit jenem der Billag, die für die SRG die Radio- und Fernsehgebühren eintreibt. A ...