Die Nebel lichten sich. Der Bundesrat schreibt zum institutionellen Rahmenabkommen Schweiz-EU, unsere Behörden und Gerichte müssten nach Unterzeichnung «bei der Anwendung und Auslegung der betrof-fenen Abkommen die künftige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in den einschlägigen Bereichen zwingend berücksichtigen». Das ist für Volk und Parlament als Gesetzgeber keine Frohbotschaft. Vorbei wären die Zeiten, als National- und Ständerat nicht genehme Bundesgerichtsentscheide durch Gesetzesänderungen korrigieren konnten. Der geplante Rahmenvertrag nimmt dem Souverän wie den Volksvertretern jede Macht gegenüber neu ...