Das Erwachsenenschutzgesetz ist seit gut drei Jahren in Kraft. Was hat sich im Umgang mit schutzbedürftigen Erwachsenen und ihren Finanzen geändert?
Als die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) in Erscheinung trat, hat sie rasch massgeblichen Einfluss auf das Vermögen der sogenannt schutzbedürftigen Personen gewonnen, die sie betreut. Ähnlich stark sind aber auch die Reaktionen der betroffenen Familien, wenn diese die Situation etwas anders sehen als die Kesb.
Greift die Kesb zu stark in die Eigentumsrechte von Personen ein?
Ein Eingriff in die Eigentumsrechte ist es eigentlich nicht, denn die Kesb hat immer zum Ziel, die betreffende Person zu schützen. Das gilt auch für das ...