Immigrant: Ich möchte eine Arbeitsbewilligung beantragen.
Immigrationsbeamter: Wozu?
Immigrant: Ich habe hier Arbeit gefunden, mit der ich meine Familie ernähren kann.
Immigrationsbeamter: Ihren Papieren entnehme ich, dass Sie nicht aus der EU kommen.
Immigrant: Nein, aber ich spreche Französisch und Deutsch.
Immigrationsbeamter: Das ist unerheblich. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit muss Ihr Arbeitgeber nachweisen, dass er keinen EU-Bürger findet, der für diese Arbeit in Frage käme. Und das wird ihm nicht gelingen. Denn ein EU-Bürger braucht nicht einmal eine Landessprache zu beherrschen. Wären Sie vor Einführung der Personenfre ...