1. Arbeit statt Rente – Theoretisch ist die Sozialhilfe (oder Fürsorge) als Anleihe in Notfällen ausgelegt; in der Praxis hat sich daraus ein Rentensystem entwickelt, das einen rechtlichen Anspruch auf ein Mindesteinkommen weit über der Existenzsicherung garantiert. Massnahme: mehr obligatorische Arbeitseinsätze, Kürzung der Leistungen für Langzeitbezüger. Wem eine reguläre Arbeit nicht zugemutet werden kann (z.B. alleinerziehende Elternteile mit Kleinkindern), muss sich anderweitig engagieren (in Krippen, an Mittagstischen etc.).
2. Spürbare Sanktionen – Die Sozialhilfe setzt heute vor allem auf positive Anreize: Wer arbeitet, wird mit finanziellen Vorteilen belohnt; Sanktionen ...