Beleidigt wies Bundesrätin Ruth Metzler vergangenes Wochenende zwei NZZ-Redaktorinnen zurecht: Sie hätten nicht begriffen, dass sie, um bei den Stimmberechtigten für die Fristenregelung zu kämpfen, keineswegs über ihren Schatten springen müsse: «Von Anfang an» habe sie sich für dieses «Selbstbestimmungsrecht der Frau» eingesetzt.
Mit Verlaub: So klar war das nicht immer. Noch im vergangenen August bearbeitete sie ihre Bundesratskollegen in einem internen Schreiben, die Regierung solle sich aus dem Abstimmungskampf heraushalten. Man dürfe die Fristenlösung des Parlamentes nicht unterstützen, da diese «dem Schutz des ungeborenen Lebens zu wenig Rechnung trägt». Dabei war schon ...