Es ist ja schon richtig. Dieser Präsident hat eine ungeheure, fast schon beängstigende Machtfülle: Er ernennt und entlässt den Regierungschef und die Minister. Er kann das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen. Er ernennt höchste zivile und militärische Amtsträger. Er kann den Ausnahmezustand ausrufen, was die Verfassung verklausuliert als «erforderliche Massnahme» umschreibt. Der Präsident kann die Mitglieder im Obersten Rat der Richter Âernennen, einem Gremium, dem er selbst vorsitzt. Und während seiner Amtszeit geniesst er Immunität vor Strafverfolgung. Der StaatsÂanwalt kann erst nach seiner Abwahl tätig Âwerden.
Die Rede ist nicht von Recep Erdogan und den Vollmacht ...