Ein Bankangestellter wollte heiraten in Zürich. Im Juli, damit es dann auch schönes Wetter sei. Das Aufgebot hing bereits im Schaukasten. Vier Tage später erhob der Stadtrat Einsprache. Der leitende Arzt der psychiatrischen Poliklinik hatte nämlich ans Zivilstandsamt geschrieben, im Sanatorium Kilchberg sei beim Bankangestellten früher einmal Dementia praecox diagnostiziert worden. Der Mann sei wahrscheinlich nicht ehefähig. Der Stadtrat bestellte ein psychiatrisches Gutachten über den Bankangestellten, das dieser selber bezahlen musste. Der Mann war damals, 1922, weder bevormundet noch in psychiatrischer Behandlung; sein früherer Psychiater hatte schlicht das Arztgeheimnis verletzt ...