Im August 2017 fällte das Zürcher Obergericht ein bemerkenswertes Urteil. Denn das Urteil war ein Spagat.
Zuerst verurteilte das Gericht den Anwalt und SVP-Politiker Hermann Lei wegen Verletzung des Bankgeheimnisses. Lei hatte Kontoauszüge über Devisengeschäfte des Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand öffentlich gemacht. Hildebrand musste darum 2012 zurücktreten.
In einem zweiten Punkt wurde Lei freigesprochen. Dass er die Kontoauszüge der Weltwoche zugespielt hatte, war nicht rechtswidrig. Whistleblower Lei habe ein «höchst verwerfliches Handeln» vermutet, so das Gericht, und darum die Presse im öffentlichen Interesse eingeschaltet.
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