Noch pathetischer konnte man es kaum Âsagen. Der Institution obliege «die Sicherung der Meinungsvielfalt sowie InformaÂtionsfreiheit als wesentliche Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft».
Mit solchem Pathos wies 2014 das deutsche Verfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Gebühren von ARD und ZDF ab. Geklagt hatte ein Bauunternehmen.
Was nun geschah, war nicht überraschend. Alle fanden das Urteil gut. Die linken Politiker fanden es gut, die Mitte-Politiker und die Rechts-Politiker fanden es ebenso gut.
Öffentliches Radio und Fernsehen in Deutschland ist unbestritten.
In Österreich ist es genauso. Der ORF ist unbestritten. In Frankreich sind France 2 und France 3 g ...