Die Frage, wie man die Meinungsfreiheit auch von radikalen Demokratiegegnern sichern und ihnen gleichzeitig den demokratisch legitimierten Griff zur Macht wirksam verwehren kann, ist rein intellektuell, aber auch im administrativen Vollzug sehr schwierig zu beantworten. Dies zeigt sich seit einiger Zeit bei den intellektuell hilflosen Versuchen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Spuren rechtsradikalen Denkens bei der AfD normativ widerspruchsfrei und operativ hinreichend eindeutig zu definieren, um so die Beobachtung der AfD als potenziell verfassungsfeindlicher Organisation zu begründen. Das Bundesamt definiert im Verfassungsschutzbericht 2022 Rechtsextremismus wie folgt: ...