Insgesamt 198 000 Franken soll der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz gemäss Anklage auf Kosten seines Arbeitgebers in einschlägig bekannten Striplokalen verprasst haben. Ob er sich damit strafbar machte, soll das Bezirksgericht Zürich klären. Nachtklub-Besuche gehörten auch beim mitangeklagten Financier Beat Stocker zur Tagesordnung. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses stellt sich die Frage, wie Manager dazu kommen, an einem Abend gleich ein paar Tausender zu verprassen.
«Es ist wie beim Bankgeheimnis.»
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