Die öffentliche Hand ist ein Dienstleistungsunternehmen, das bei der Erstellung der Leistungen möglichst viele Wertschöpfungsschritte selber ausführt. Das bedeutet, dass externe Spezialisten lediglich in sehr ausgewählten Situationen berücksichtigt werden, nämlich nur dann, wenn dem Staat ausreichend Erfahrung, Wissen oder Können fehlen. Normalerweise aber, also in den meisten Fällen, glauben die Vertreter von Politik und Verwaltung, dass sie im Vergleich mit privaten Anbietern wettbewerbsfähig seien und dass deshalb keine Notwendigkeit für eine Auslagerung staatlicher Aufgaben an private Erbringer bestehe. Nur – das Argument der s ...