Das Rahmenabkommen ist keine Rettung der bilateralen Verträge, wie immer wieder behauptet wird. Das Rahmenabkommen – wie in seiner offiziellen Bezeichnung «institutionelles Abkommen» (InstA) angedeutet – macht aus den Bilateralen die Grundlage einer Institution mit der EU, macht die Bilateralen gewissermassen zu einer Tochterinstitution der EU mit der Wirkung einer Teilmitgliedschaft der Schweiz in der EU. Die Bilateralen sind keine bilateralen Verträge mehr, die grundsätzlich im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden und formell die Zustimmung beider Parteien zu jeder einzelnen Anpassung benötigen.
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