Man stelle sich vor, der Vermieter weist die kinderreiche Familie sofort aus seiner Wohnung, am Tag nach deren Einzug. Er brauche die Räume für sich. Oder der frisch vermählte Ehemann gibt nach genossener Hochzeitsnacht seiner Gattin den Laufpass. Er wolle eine andere heiraten. So geht es nicht, würde man sagen. Denn Miet- und EheverÂträge sind wie generell Verträge einzuhalten. Aufgelöst werden können sie nur, wenn alle einverstanden sind oder – bei dauerhaften ÂVereinbarungen – gemäss vereinbarten Kündigungsklauseln.
Dass Verträge gültig sind, ist fundamental für geregelte Verhältnisse in Gesellschaft und Wirtschaft. Der Ständerat will nun dieses Prinzip durchbrechen: ...