Die Verfügung des Bezirksgerichts Zürich traf am frühen Nachmittag des 27. März 2019 auf der Redaktion ein. Auf Antrag des Walliser CVP-Politikers Christophe Darbellay wurde der Weltwoche vorsorglich verboten, «über die Beziehung des Gesuchstellers zu seinem ausserehelichen Sohn und/oder dessen Mutter zu berichten, soweit dies vaterschafts-, unterhalts- oder erbschaftsrechtliche Fragen und Ansprüche betrifft». Die digitale Ausgabe der Weltwoche, die am gleichen Abend erschien, wurde entsprechend zensuriert. Bei der Printversion war dies nicht mehr möglich, sie befand sich bereits im Versand.
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