Mildernde Umstände gibt es nicht. Es war keine Kurzschlusshandlung, sondern eine vorsätzliche, von langer Hand geplante Untat, als der Bundesrat am 18. Februar 2009 die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) formell anwies, der UBS zu befehlen, das Bankgeheimnis zu verletzen und 285 gesetzlich geschützte Kundendossiers den US-Behörden zu übergeben. Nach vollbrachtem Vergehen nahm die Regierung das Delikt öffentlich und erleichtert lobend zur Kenntnis.
Seit Mitte 2008 war die erpresserische Attacke der amerikanischen Steuerbehörde auf die angeschlagene Grossbank und auf das Schweizer Bankgeheimnis in jeder Regierungssitzung ein Thema. Die sieben überforderten Geister dachten, re ...