Das Sozialamt der Stadt Zürich zahlt Fürsorgegelder an «Klienten», auch wenn diese für längere Zeit im Ausland weilen. Dies zeigen Recherchen der Weltwoche, die das Sozialamt auf Anfrage bestätigt. Im ersten Monat zahlt die Stadt den vollen Grundbedarf, ab dem zweiten Monat wird die Sozialhilfe kaufkraftbereinigt ausbezahlt, also angepasst an die Lebenskosten des jeweiligen Landes. Gewisse Fürsorgebezüger können so über Wochen oder gar Monate im Ausland sein und von der Sozialhilfe leben.
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