Während diese Zeilen gedruckt werden, haben sich der Schweizer Filmemacher und Drehbuchautor M. H., 58, und seine Gattin wegen Fürsorgebetrugs vor dem Bezirksgericht Zürich zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert neben Bussen von 1000 bzw. 500 Franken bedingte Gefängnisstrafen von 24 bzw. 12 Monaten. M. H., der nebenbei auch als Privatdozent an der Universität St. Gallen unterrichtet, hatte mit dem Wissen seiner Ehefrau innerhalb von dreieinhalb Jahren vom Sozialamt der Stadt Zürich insgesamt 183 870.20 Franken Fürsorge bezogen. Im selben Zeitraum erwirtschaftete das Ehepaar neben einem deklarierten Einkommen von 111 958.75 Franken Einkünfte von 225 721.75 Franken, die es geg ...