Nach kurzer Debatte hat der Schweizer Nationalrat eine lange sehr umkämpfte Änderung des Strafrechts mit grosser Mehrheit verabschiedet. Gewalt in Ehe und Partnerschaft, um genauer zu sein, männliche Gewalt, ist nicht länger mehr bloss verboten, wie individuell geübte Gewalt ja generell seit der Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols im modernen Rechtsstaat. Nein, sie ist jetzt sogar zur Würde eines Offizialdelikts aufgestiegen wie neben Mord und Totschlag nur wenige andere Verbrechen, gegen die von Amtes wegen vorgegangen werden muss und wo der Grundsatz «Wo kein Kläger, da kein Richter» ausnahmsweise nicht gilt.
Ich bemerke schon hier einmal, dass die Zuerkennung der Würde ...