Seit gut drei Jahren stehen die grossen börsenkotierten Schweizer Unternehmen gesetzlich in der Pflicht, die Präsenz von Frauen in Führungspositionen zu fördern. Im Juni 2020 beschloss das Parlament mit der Aktienrechtsrevision die Einführung von Geschlechterrichtwerten, und Anfang 2021 trat die entsprechende Änderung des Obligationenrechts (Art. 734 f.) in Kraft.
Flüchtige Frauenbekanntschaften
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