Letzte Woche traf es auch den Tages-Anzeiger. Vorsorglich liess ein Professor der ETH Zürich die Publikation eines Berichtes gerichtlich verbieten, in dem acht Betroffene Vorwürfe gegen ihn erhoben. Angeblich soll es um unangemessenes Verhalten gehen, doch so genau darf man das nicht wissen. Der Tagi hielt sich murrend an die Vorgaben, berichtete aber gleichwohl über das Schreibverbot, das selbstverständlich angefochten wird.
«Kreative Rechtsauslegung»: Richter de Moraes.
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