Ich habe schon mehrmals darauf hingewiesen, dass die 1977 in die Bundesverfassung eingeführte formelle Steuerharmonisierung durch den Bund immer wieder für materielle Eingriffe in die kantonale Steuerhoheit missbraucht wird. Bald könnte es aber zu einem Fall kommen, wo Letztere durch ein solches Manöver faktisch erst wiederhergestellt wird.
Es geht um die sogenannte Dumont-Praxis. Seit einem Bundesgerichtsurteil von 1973 kann der Erwerber einer vernachlässigten Liegenschaft vom früheren Eigentümer unterlassene und erst jetzt vorgenommene Unterhaltsarbeiten während der ersten fünf Jahre nach dem Kauf steuerlich nicht mehr in Abzug bringen. Das im Gegensatz zu früher. Dass damit, wie ...