Aus historischer Sicht ist klar: Die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof (EuGH) agieren seit einem halben Jahrhundert als supranationale Treiber der europäischen Integration. Ihr Ziel ist die Schaffung eines europäischen Bundesstaats, wobei das Recht bei der Verfolgung dieses Ziels das mit Abstand wichtigste Instrument darstellt. Diesen sogenannten acquis de l’Union européenne – also die europäischen Verträge und die daraus abgeleiteten Rechtsakte, Verordnungen und Beschlüsse – behandeln Kommission und EuGH als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Für das Luxemburger Gericht zählt das (integrationsfreundliche) Resultat deutlich mehr als die juristische ...