Not macht erfinderisch. Und christlich. So gibt es immer wieder muslimische Asylbewerber, die nach Ablehnung ihres Gesuchs zum Christentum konvertieren und hoffen, auf diese Weise doch noch in der Schweiz bleiben zu können. Mit solch einem Fall hat sich dieser Tage der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst. Und er hat ein Urteil gesprochen, das bei den hiesigen Migrationsbehörden für Erleichterung sorgen dürfte. Weitere Fälle von Konvertiten aus der Schweiz sind in Strassburg hängig.
Konkret ging es um einen heute 35-jährigen Iraner, der 2009 ein Asylgesuch gestellt hatte. Er habe in seiner Heimat an politischen Demonstrationen teilgenommen und sei deshalb im Gefängni ...