Ein Unwort gibt das andere. Die «Ventilklausel», seit dem jüngsten Bundesratsbeschluss wieder in aller Munde, ist 2009 zum Schweizer «Unwort des Jahres» gekürt worden. Streitig macht der «Ventilklausel» den zweifelhaften Titel ein zweiter, ebenso horribler Begriff aus dem Berner Beamtendeutsch: die «flankierenden Massnahmen». Besonders bedenklich wird es, wenn gleich beide Unworte gemeinsam und in massierter Form auftreten – wie bei den Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.
Mit ihrem Entscheid, die Ventilklausel anzurufen und für acht neuere osteuropäische EU-Mitgliedstaaten vorübergehend wieder Kontingente einzuführen, hat die Regierung dem Un-Wort ...