Gegendarstellung zum Artikel «Ans Messer geliefert»; Weltwoche Nr. 6/16 vom 11. Februar 2016, S. 44
Im Artikel wird ausgeführt, dass im Dezember eine Beschlagnahmung des Computers des ÂSpitals erfolgt sei. Dies ist falsch. Der Computer des Spitals wurde nicht beschlagnahmt. Von der Staatsanwaltschaft wurden im Zusammenhang mit dem Strafverfahren Akten einverlangt. ÂDiese Akten hat das See-Spital Âherausgegeben. Weiter wird im Beitrag behauptet, eine ehemalige Mitarbeiterin des ÂSpitals, die über Hinweise zu Missständen verfüge, habe einen Anruf des Anwalts der Gegenpartei erhalten. Diese habe versucht, sie unter Druck zu setzen. Dies trifft nicht zu. Ein entsprechendes Telefonat zw ...