Wenn die Medien nach dem Freispruch für Oskar Holenweger jetzt über die Justizbehörden des Bundes herziehen, haben sie recht. Gegen den Zürcher Privatbankier wurde, wie das Bundesstrafgericht feststellte, mit illegalen Methoden ermittelt, von den Âimposanten Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft ist nach mehrjährigem Verfahren nichts übrig geblieben. Der Tenor der Kommentare, wonach die Strafverfolgungsbehörden ihre Befugnisse überschritten hätten und letztlich grandios gescheitert seien, ist zweifellos richtig und sachgerecht.
Doch ein schaler Nachgeschmack bleibt. Wenn die Medien über die Fehler der verÂantwortlichen Bundesstellen herziehen, verschweigen sie ihre eigene Rolle. ...