Es ist eine Angelegenheit, die das Vertrauen in die Behörden nicht gerade fördert. 2015 hielt das Bundesgericht auf Beschwerde einer Privatperson fest, dass das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) den Konsumenten jahrelang zu hohe Beträge für den Radio- und Fernsehempfang in Rechnung gestellt habe. Das Bakom beziehungsweise die in seinem Auftrag handelnde Billag hatte jeweils die Mehrwertsteuer auf die Gebühren geschlagen, was laut den Lausanner Richtern nicht zulässig war; gut 30 Millionen Franken jährlich kamen so unrechtmässig zusammen, das sind pro Haushalt und Jahr 11 Franken zu viel. Nach dem Urteil passte das Bakom die neuen Rechnung ...